Wurzelbehandlung

Wenn ein Zahn tief im Inneren entzündet ist, hilft oft nur eine Wurzelbehandlung. Danach ist der Zahn zwar tot und wird nicht mehr mit Nährstoffen aus dem Zahninnern versorgt, kann aber durchaus langfristig erhalten werden.

Hat sich das Innere des Zahnes entzündet, dann haben sich die für die Entzündung verantwortlichen Bakterien einen Weg in den Wurzelkanal, der mit dem Zahnnerv und Blutgefäßen gefüllt ist, gebahnt. Für den Zahn selbst endet die Entzündung früher oder später mit dem Absterben und anschließendem Zerfall des Zahnmarks. Doch oft bleibt es nicht bei der Entzündung im Inneren des Wurzelkanals. Wird nicht schnell durch eine entsprechende Wurzelbehandlung Abhilfe geschaffen, können die Bakterien über den Kieferknochen ins Weichgewebe und von dort sogar in Richtung Herz oder ins Gehirn wandern.

Wurzelbehandlung

Aber auch unfallbedingte Verletzungen des Zahnes können eine Wurzelbehandlung erforderlich machen.

Das Ziel einer Wurzelbehandlung besteht darin, das entzündete und abgestorbene Gewebe aus dem Inneren des Zahnes zu entfernen, die Wurzelkanäle zu reinigen, aufzufüllen und zu versiegeln. Damit soll primär die bakterielle Ausbreitung gestoppt werden, aber auch gleichzeitig das Ziehen des Zahnes verhindert werden. Je nachdem, ob es ein ein- oder mehrwurzeliger Zahn ist, die Wurzel einfach oder gebogen ist und wie gut zugänglich der zu behandelnde Bereich ist, kann die Behandlung langwierig sein. Bei einem komplizierten Verlauf kann auch eine Wurzelspitzenresektion, die Entfernung der Wurzelspitze, erforderlich sein. Der Zugang erfolgt dabei durch den Kieferknochen. Mit einer Fräse kürzt der Chirurg die Wurzelspitze um 2-3mm, um sämtliche Ausläufer des Wurzelkanals vollständig zu entfernen.

Wenn im Rahmen der Wurzelkanalbehandlung Nerven und Blutgefäße entfernt wurden, bleibt ein toter Zahn zurück, der zwar nicht mehr versorgt werden kann, aber dennoch fest an seinem Platz im Kiefer verbleibt und in der Regel nicht mit künstlichem Zahnersatz versorgt werden muss. Aus rein optischen Gründen kann jedoch eine weitere Behandlung ratsam sein, weil sich der abgestorbene Zahn im Laufe der Zeit bräunlich-grau verfärbt.

In den meisten Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Wurzelbehandlung, wenn der Zahn als erhaltungswürdig gilt. Es gibt jedoch Einschränkungen bei Backenzähnen sowie bei Therapieversuchen mit unklaren Erfolgsaussichten. Vor einem Eingriff sollte daher mit der Krankenkasse geklärt werden, ob mit einer Kostenerstattung gerechnet werden kann.