Der mit Abstand häufigste Grund für eine Schädigung der Zahnsubstanz ist Karies. Die Zahnfäule entsteht durch den Stoffwechsel von Bakterien, indem diese die in Speiseresten enthaltenen Zuckerarten in Säure umwandeln, die ihrerseits den Zahnschmelz entmineralisiert. Dadurch wird der Schmelz brüchig, so dass weitere Bakterien in den Zahn eindringen und ihn von innen heraus zerstören können. Kleinere Schäden können durch die Mineralstoffe im natürlichen Speichelfluss repariert werden. Ist das Gleichgewicht jedoch dauerhaft gestört, entsteht ein Loch im Zahn.
Die ersten Anzeichen sind Flecken auf den Zähnen. Ist der Zahnschmelz von Karies durchbrochen, kann es zu Zahnschmerzen kommen. Bei fortgeschrittener Karies muss der Zahnarzt die erkrankte, kariöse Zahnsubstanz entfernen und das entstandene Loch verschließen.
Dazu stehen Füllungen und Inlays zur Verfügung: Während Füllungen als formbares Material in das Loch eingebracht werden und dort aushärten, werden Inlays im Labor anhand eines Abdrucks passgenau angefertigt und in einem Stück in den Zahn eingesetzt.
An die Füllmaterialien werden hohe Anforderungen hinsichtlich Verträglichkeit, Stabilität und Langlebigkeit gestellt. Bei Füllungen haben sich folgende Materialien bewährt:
Bei Inlays unterscheidet man vor allem die folgenden beiden Varianten:
Nicht alle Füllungen werden von der Krankenkasse übernommen. Als ausreichende und damit erstattungsfähige Regelversorgung bei einem kariesgeschädigten Zahn gilt im sichtbaren Frontzahnbereich eine zahnfarbene Kompositfüllung, im Seitenzahnbereich werden die Kosten für eine Amalgamfüllung übernommen. Die Kosten für die provisorische Füllung aus Glasionomerzement werden ebenfalls von der Krankenkasse erstattet. Inlays gelten hingegen grundsätzlich nicht als Kassenleistung. Allerdings kann der Festzuschuss für eine Amalgamfüllung abgerechnet werden, die Mehrkosten hat der Patient jedoch selbst zu tragen. Die Zuzahlung pro Zahn beläuft sich dabei auf mindestens 250 Euro. Bei Privatpatienten können die Kosten für ein Inlay je nach Tarif bis zu 100% erstattet werden.