Viele Patienten gehen fälschlicherweise davon aus, dass mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sämtliche Kosten für Zahnbehandlungen bzw. Zahnersatz erstattet werden. Doch ganz so einfach ist es nicht. Im Gegensatz zum einheitlichen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse legen nämlich die privaten Krankenversicherungen über ihre individuellen Vertragsbedingungen fest, welche Kosten in welcher Höhe erstattet werden.
Die privaten Krankenversicherungen bieten unterschiedliche Tarifmodelle an, die sich sinngemäß in Basisleistungen, Komfortleistungen und Premiumleistungen gliedern lassen. Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind zwar grundsätzlich in allen Modellen versichert, jedoch gibt es erhebliche Unterschiede hinsichtlich der jeweiligen Erstattungshöhe. Während der Basistarif gesetzlich definiert ist und dieselben Leistungen wie die gesetzliche Krankenkasse beinhaltet, bieten Komfort- und Premium-Tarif deutlich höhere Erstattungen, teilweise sogar bis 100%, wie die folgende Tabelle zeigt:
Kostenübernahme private Kasse | |||
Basistarif | Komfort-Tarif | Premium-Tarif | |
Zahnprophylaxe | Eingeschränkte individuelle Prophylaxe, vergleichbar mit GKV | 90-100%,
für professionelle Zahnreinigung wird häufig ein Festbetrag pro Jahr erstattet (z.B. 65 €) |
100 % |
Zahnersatz | Erstattung von 50-65% der Regelversorgung der GKV | Erstattung von 65-75% (bei manchen Tarifen abhängig von regelmäßiger Prophylaxe) |
Erstattung von 80-90% (Inlays häufig bis 100%) |
Darüber hinaus gibt es in der Regel spezielle Tarife für Studenten und so genannte Notlagentarife mit reduzierten Leistungen für Versicherte, die ihren Beitrag über mehrere Monate lang nicht mehr zahlen konnten.
Bevor die prozentualen Erstattungsbeträge greifen, gilt bei den meisten privaten Krankenversicherungen die so genannte Zahnstaffel, mit der eine zeitliche Erstattungsbegrenzung erfolgt. Das bedeutet, dass in den ersten Jahren die Kosten für Zahnbehandlungen nur bis zu einer vertraglich festgelegten Höhe erstattet werden. Die Dauer der Begrenzung und die Höhe der Summengrenzen regelt jedes Versicherungsunternehmen individuell. So kann beispielsweise für die ersten zwei Jahre die Erstattung auf 2.000 Euro begrenzt werden, für das dritte und vierte Jahr auf 3.000 Euro. Einige Tarife sehen auch Zahnstaffeln ganz ohne zeitliche Begrenzung vor. In den meisten Fällen werden jedoch nach vier bis fünf Jahren keine Einschränkungen mehr gemacht. Bei Zahnbehandlungen, die durch einen Unfall verursacht wurden, wird die Zahnstaffel in der Regel nicht angewendet.
Neben personenbezogenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand sind die Wahl der gewünschten Leistungen und die Höhe des Selbstbehalts ausschlaggebend für die Höhe des jeweiligen Beitrags, den ein Versicherter zu zahlen hat. Soll beispielsweise ein besonders hoher Zahnersatz versichert werden, steigt die Prämie entsprechend an. Jeder der ca. 45 privaten Versicherungsanbieter in Deutschland hat sein eigenes Leistungs- und Erstattungssystem.
Fazit: Durch die freie Wahl des Leistungsumfangs erlaubt die private Krankenversicherung ihrem Versicherten genau das Maß an medizinischer Versorgung in Anspruch zu nehmen, das er auch benötigt. Aufgrund der großen Vielfalt an unterschiedlichen Tarifen, Erstattungs- und Bonusmodellen lohnt es sich aber in jedem Fall, sich bei der Wahl der passenden Krankenversicherung von einem Experten beraten zu lassen.